26.01.2011 |
Schadensersatzpflicht des Vermieters bei unberechtigt ausgesprochener Eigenbedarfskündigung.
Im dem entschiedenen Fall war die vom Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung von vornherein unwirksam.
Das LG Duisburg hat klargestellt, daß eine unberechtigt ausgesprochene Kündigung eine Vertragspflichtverletzung darstellt, die den Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, insbesondere zum Ersatz der Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts mit dem Ziel der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung und ihrer Zurückweisung entstanden sind.
LG Duisburg, Urteil vom 18. 11. 2009 - 11 S 106/09