19.09.2011 |
Polizeibeamte müssen selber denken
Das OLG Köln (Beschluss vom 26.08.2011 - 1 RBs 201/11) verpflichtet die Polizeibeamten zu selbständigem Denken. Es reiche nicht aus, wenn sich der Beamte aufgrund einer Dienstanweisung zur Inanspruchnahme seiner Eilkompetenz aus § 81a II StPO verpflichtet fühle. Diese Generalisierung, so das OLG, verkenne den Schutzzweck des Richtervorbehalts. Hierzu hatte das OLG Köln bereits in einer Entscheidung vom 15.01.2010 (83 Ss 100/09 -279 -) ausgeführt:
"Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss vielmehr auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist."
Die Entscheidung zeigt, dass im Rahmen des § 81a StPO noch immer Probleme bestehen und sich eine genaue Prüfung immer lohnt.